Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/2028

👋 Willkommen zur Anmeldung

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/2028 steht bevor. Wir freuen uns darauf, auch im nächsten Schuljahr wieder drei Klassen mit insgesamt 78 Schüler*innen an der Schule am Märchenviertel aufzunehmen.

Auf dieser Seite haben wir für Sie einen klaren Wegweiser mit allen Fristen, Terminen und benötigten Unterlagen zusammengestellt, damit die Anmeldung Ihres Kindes reibungslos abläuft.

Veranstaltung

🏫 Tag der offenen Tür am 30.09.2026

Herzlich willkommen an der Schule am Märchenviertel! Unser Tag der offenen Tür findet am 30.09.2026 zwischen 10:00 und 12:00 Uhr statt.

Die Kinder können entweder gemeinsam mit ihren Eltern oder ihrer Kitagruppe das Schulgelände angucken und in den Unterricht reinschnuppern. Das Schulteam steht zudem für Fragen zur Verfügung.

🎂 Wer wird wann schulpflichtig?

Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 geboren sind, werden am 1. August 2027 regulär schulpflichtig. Da Sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, bitten wir Sie, Ihr Kind zur Schule anzumelden.

🚀 Vorzeitige Einschulung

Ist Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 geboren, können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen (Voraussetzung: kein Sprachförderbedarf, Sprachstandsnachweis wie QuaSta-Bogen oder BeoKiz bitte mitbringen).

⏳ Zurückstellung

Sollte die Kita eine bessere Förderung erwarten lassen, kann eine Zurückstellung einmalig für ein Jahr beantragt werden. Der Antrag soll bis zum 26.02.2027 inkl. Kita-Stellungnahme gestellt werden.

📍 Anmeldung: Wann, Wo und Wer?

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Der Anmeldezeitraum

Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind im Zeitraum vom 5. Oktober bis zum 16. Oktober 2026 an.

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Zuständige Schule & Schulwechsel

Die Anmeldung erfolgt immer in der für Sie zuständigen Grundschule (Einzugsgebietsschule). Dies ist in der Regel die Ihrer Wohnung nächstgelegene öffentliche Grundschule.

🔄 Sie wünschen sich unsere Schule, wohnen aber in einem anderen Einzugsgebiet?

Sie müssen Ihr Kind dennoch zwingend bei der Schulanmeldung in der für Sie zuständigen Einzugsgebietsschule anmelden. Dort geben Sie dann zeitgleich einen schriftlichen Antrag auf Schulwechsel / Umschulungsantrag (mit der Angabe unserer Schule) ab.

🔗 Service-Portal: Informationen zur Anmeldung an einer anderen öffentlichen Grundschule
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Wer muss zur Anmeldung kommen?

  • Das Kind: Nach § 4 Absatz 1 GsVO müssen Sie das einzuschulende Kind bei der Anmeldung in der Schule zwingend persönlich vorstellen.
  • Die Eltern: Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Erziehungsberechtigte zustimmen. Kommt zur Anmeldung nur ein Elternteil, bringen Sie bitte zwingend eine schriftliche Vollmacht sowie eine Ausweiskopie des fehlenden Elternteils mit.

📋 Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?

  • Ihre eigenen Personalpapiere (Personalausweis/Reisepass)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Sonstige Personalpapiere Ihres Kindes
  • Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (falls gewünscht)
  • Ggf. für die Förderung Ihres Kindes hilfreiche Unterlagen

📅 Wichtige Termine zum Schulstart 2027

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Ab 01.08.2027
Start eFöB / Betreuung möglich
🎉
21.08.2027
Festliche Einschulungsfeier (Samstag)
📚
23.08.2027
Erster Unterrichtstag (Montag)

🌐 Weiterführende Informationen

Umfassende Details zum Anmeldeverfahren, rechtlichen Vorgaben (wie dem Umschulungsantrag) und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf den offiziellen Informationsseiten des Landes Berlin.