Informationen zum eFöB
Begriffsdefinition:
Die VHG (Verlässliche Halbtagsgrundschule) garantiert eine kostenfreie und verlässliche Betreuung aller Schülerinnen und Schüler Berliner Grundschulen am Vormittag sowie bis 13:30 Uhr unmittelbar nach dem Unterricht. Inbegriffen sind die Zeiten vor dem regulären Unterricht ab 7:30 Uhr sowie die Betreuung in Randstunden, in denen der Unterricht ausfällt. Die VHG bildet die Grundlage für das darauf aufbauende Angebot der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB). Gegebenenfalls wird die Schule zu Schuljahresbeginn eine diesbezügliche Abfrage durchführen.
Die OGB (Offene Ganztagsbetreuung) beinhaltet das Angebot der Ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB), das früher als Hort bezeichnet wurde. Für die OGB muss ein eFöB-Vertrag beim zuständigen Jugendamt gestellt werden. Dieser beinhaltet die Betreuung bis 16 Uhr sowie ggf. zubuchbare Zusatzoptionen wie Früh-, Spät- oder Ferienbetreuung. Weitere Informationen zur Beantragung finden Sie weiter unten.
👨👩👧👦 Das Team stellt sich vor
Lernen Sie das engagierte Team des ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB) kennen, das mit Herz und Kreativität für das Wohl der Kinder sorgt.
🎨 Konzept
Unser Konzept basiert auf spielerischem Lernen und Freiräumen. Wir bieten eine liebevolle Umgebung, in der Kinder nach der Schule entspannen und ihre Talente entdecken können.
🏠 Funktionsräume
Ein Einblick in unsere vielseitigen Funktionsräume, die den Kindern Platz zum Spielen, Basteln, Forschen und Entspannen bieten.
📄 Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB)
Wenn Ihr Kind die Angebote der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB), ehemals Hort, besuchen soll, müssen Sie einen Antrag stellen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen:
- Der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim zuständigen Jugendamt gestellt werden.
- Für Kinder der 1. bis 3. Klasse ist der eFöB-Vertrag kostenfrei.
- Für die Betreuungszeit von 7:30 bis 16:00 Uhr wird für die Klassen 1-3 kein Bedarfsnachweis benötigt.
- Ein zusätzlicher Betreuungsbedarf (z.B. Früh- oder Spätbetreuung) oder die Betreuung für Kinder der Klassen 4-6 muss gesondert beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite des Service-Portals Berlin.